Neueste Informationen rund um das Steuerwesen finden Sie unter:

www.stollfuss.de

 

Einkommensteuer und

Körperschaftsteuer

jeweils am:

10.3./10.6./10.9./10.12.

 

Gewerbesteuer an die

Gemeinde jeweils am:

10.2./10.5./10.8./10.11.

 

Umsatzsteuer jeweils am

10. des Folgemonats ohne

Dauerfristverlängerung,

mit Dauerfristverlängerung

am 10. des übernächsten

Monats

 

Sondervorauszahlung zur

Dauerfristverlängerung am

10.2. für Monatszahler

 

Lohnsteuer am 10. des

Folgemonats